Widerrechtliches Befahren der Wirtschaftswege

Auch wenn wir alle in unserem doch oftmals hektischen und schnelllebigen Alltag "keine Zeit" oder "keine Lust" haben unsere Zeit im Auto zu verbringen, gibt dies uns noch lange kein Recht Abkürzungen über Feld- und Waldwege zu nutzen. Wirtschaftswege sind für den öffentlichen Verkehr nicht freigegeben und das widerrechtliche Befahren dieser birgt auch Gefahren. 
Daher bittet der Gemeinderat Auderath u.a. auch aus aktuellem Anlass (Unfall eines fahrradfahrenden Kindes in Folge des unerlaubten Befahrens eines Wirtschaftsweges mit einem PKW) folgende Informationen zum widerrechtlichen Befahren von Wirtschaftswegen zu beachten:

 

  • Als Wirtschaftswege werden Feld-, Wald- und Wiesenwege unabhängig von der Wegbefestigung bezeichnet, wenn sie überwiegend land- oder fortwirtschaftlichen Zwecken dienen. 
  • Das Befahren mit Kraftfahrzeugen ist jedoch grundsätzlich untersagt.
    Ausgenommen von diesem Verbot ist der Land- und forstwirtschaftliche Verkehr. 
  • Die höchstzulässige Geschwindigkeit auf Wirtschaftswegen für berechtigte Benutzer ist im Außenbereich gesetzlich nicht explizit geregelt. Eine angepasste Geschwindigkeit ist unter Berücksichtigung der Breite und Beschaffenheit eines Wirtschaftsweges jedoch stets erforderlich. 

 

Wirtschaftswege werden jedoch auch von Spaziergängern, Hundehaltern, Joggern, Reitern usw. genutzt. Auch wenn laut Gesetz es geregelt ist, dass die Feld- und Waldflur auf den vorgesehenen Wegen zu Erholungszwecken nur auf eigene Gefahr zu betreten sind, gilt auch hier besondere Rücksicht. Denn gerade voran genannte Personengruppen wie Fußgänger und Radfahrer sind bei fehlenden Gehwegen im Außenbereich durch das widerrechtliche Befahren der Wirtschaftswege sowie die unangepasste Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen besonders gefährdet.


Verstöße gegen Durchfahrtsverbote bzw. gegen die Geschwindigkeitsgebote stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet werden können.

 

Mit der Bitte um zukünftige Beachtung!